Vorab: Ich bin kein Jurist und das ist keine Rechtsberatung, sondern eine persönliche Einordnung.


Warum „Goods“ nicht „Gepäck“ bedeutet

Seit einiger Zeit taucht in der Wohnmobil-Szene eine neue Verunsicherung auf. Wer mit einem schweren Reisemobil unterwegs ist, stößt plötzlich auf die Behauptung, ab 7,5 Tonnen brauche man einen Fahrtenschreiber. Manche sagen, das gelte nur für Lkw. Andere sind überzeugt, dass nun jedes große Wohnmobil betroffen sei, manche reden von einer Grenze von 7,5 to, andere behaupten sogar, es könne unter bestimmten Umständen auch WoMos mit mehr als 3,5 to treffen.

Der Kern dieser Unsicherheit liegt nicht in der Technik, nicht im Gewicht und nicht einmal im deutschen Gesetzestext. Er liegt in einem einzigen Wort – in der englischen Originalfassung des EU-Rechts.


Das Unwort des WoMo-Fahrers ist „Goods“

Die maßgeblichen Vorschriften zur Fahrtenschreiberpflicht stammen aus der Europäischen Union, vor allem aus der Verordnung (EG) 561/2006 und der Verordnung (EU) 165/2014. Dort ist nicht von „Gütern“ die Rede, sondern von „goods“. Fahrzeuge fallen unter diese Regeln, wenn sie für den „carriage of goods by road“ eingesetzt werden – also für den Transport von „goods“ auf der Straße.

In der deutschen Fassung wird „goods“ mit „Güter“ übersetzt. Genau hier beginnt das Problem. Denn „goods“ ist im EU-Recht kein beliebiger Alltagsbegriff, sondern ein klar umrissener juristischer Terminus. Der Europäische Gerichtshof definiert „goods“ seit Jahrzehnten als Erzeugnisse mit Geldwert, die Gegenstand von Handelsgeschäften sein können. Gemeint sind also Waren, Dinge, die Teil eines wirtschaftlichen Austauschs sind, die gekauft, verkauft, geliefert oder gehandelt werden.

Das ist etwas grundlegend anderes als das, was Menschen in einem Wohnmobil mit sich führen. Kleidung, Lebensmittel, Bücher, Campingausrüstung, Fahrräder oder Kameras sind keine Waren aka Goods im EU-rechtlichen Sinn, solange sie dem eigenen Leben unterwegs dienen und nicht einem Markt. Sie werden nicht transportiert, um irgendwo verkauft, ausgeliefert oder verwertet zu werden. Sie werden mitgenommen, weil man unterwegs lebt.

Und dazu gehört auch das Motorrad auf dem Heckträger.


Fahrtenschreiber machen Sinn, aber nicht im WoMo

Das EU-Sozialrecht, zu dem die Fahrtenschreiberpflicht gehört, ist kein Gewichtsrecht und kein Technikrecht. Es ist ein Markt- und Arbeitsrecht. Es soll den gewerblichen Güterverkehr regulieren, faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und Berufskraftfahrer vor Überlastung schützen. Sein Anwendungsbereich ist der Warenverkehr. Speditionen, Logistikunternehmen und gewerbliche Transporte stehen im Fokus, nicht Reisende.


Aus Marktrecht wird (keine) Alltagsregulierung

In der deutschen Übersetzung wird aus „goods“ das Wort „Güter“, und dieser Begriff ist im Deutschen deutlich weiter. Er kann nahezu alles bezeichnen, was irgendeinen Nutzen hat. Dadurch verschiebt sich die Bedeutung. Aus Warenverkehr wird plötzlich Sachentransport. Aus Marktrecht wird Alltagsregulierung. So entsteht der Eindruck, ein Wohnmobil, das Fahrräder, Kleidung oder Vorräte an Bord hat, bewege „Güter“ im rechtlichen Sinn. Genau das ist aber europarechtlich nicht gemeint - und zwar unabhängig davon, was irgendwelche Beamte vom BALM oder sonstiger Verkehrsbehörden ggfs. behaupten.

Es gibt im EU-Recht auch keine Definition von „Gepäck“. Es musste nie eine geben, weil private Reiseausrüstung nie Teil des Regelungsbereichs war. Die Vorschriften setzen stillschweigend voraus, dass Menschen Dinge mitnehmen, wenn sie reisen. Reguliert wird nicht das Vorhandensein von Sachen im Fahrzeug, sondern der wirtschaftliche Transport von Waren.

Für Wohnmobile über 7,5 Tonnen bedeutet das (Wohnmobile unter 7,5 to sind ohnehin nicht betroffen): Entscheidend ist nicht die Masse des Fahrzeugs, sondern der Zweck der Fahrt. Wer mit seinem Reisemobil unterwegs ist, um zu leben, zu reisen und seine eigenen Dinge mitzuführen, nimmt nicht am Warenverkehr teil. Er ist kein Akteur auf dem Transportmarkt. Er befördert keine „goods“ im Sinne des EU-Rechts, sondern Gepäck im ganz alltäglichen, menschlichen Sinn. Und dazu gehört beispielsweise auch ein Motorrad auf einem Heckträger.

Die aktuelle Verwirrung entsteht dort, wo nationale Behörden oder Prüfer den deutschen Begriff „Güter“ wörtlich nehmen und auf alles anwenden, was sich im Fahrzeug befindet. Damit wird ein Regelwerk, das für den Markt geschaffen wurde, auf privates Leben übertragen. Das ist nicht nur praktisch absurd, sondern juristisch hoch problematisch.

Ein Wohnmobil ist kein Lkw, nur weil es schwer ist. Und eine Zahnbürste ist keine Ware, nur weil sie transportiert wird.

Das EU-Recht zur Fahrtenschreiberpflicht gilt für den Warenverkehr. Nicht für Menschen, die unterwegs leben.

Im Zweifel wird man klagen müssen...


Florian von Ausser Haus hat dieses Thema in seinemYouTube-Kanal einmal aufbereitet (Klick auf das Bild um zum Video zu gelangen):